„Langzeitstudis gg. Studiengebühren“ ins StuPa TU Berlin

Vom 15. bis 19. Juni 2015 wird an der TU Berlin ein neues Studierendenparlamen gewählt. „Gewählt“ ist natürlich das falsche Wort, denn es gibt keine ernsthafte Alternative zu uns, den „Langzeitstudis gg. Studiengebühren“.

Wir sind alt, aber noch gut. Als einzige Liste treten wir mit Kandidat*innen von allen Fakultäten an. Und: Keine andere Liste bringt annähernd so viele Semester Erfahrung mit ins StuPa wie wir. Da wir uns nicht hetzen lassen mit unserem Studium, haben wir Zeit, Satzungen zu lesen, an StuPa-Sitzungen teilzunehmen, den AStA-Kalender zu produzieren und in Studi-Cafés zu schichten. Wir kämpfen für folgende Forderungen.

1. Profs abschaffen!

Wir wollen die Uni radikal reformieren. Die Funktion von Professor*innen ist inzwischen zu unbeholfenem Wissenschaftsmanagment und Reputationskapitalismus degeneriert. Wissenschaft wird indessen von prekarisierten WiMis und studentischen Hilfskräften betrieben. Die Uni muss verlässliche Perspektiven für die Lebensplanung und Forschungsinteressen gerade dieser Gruppen bieten. Dahin führt für uns nur die Abschaffung des Konzepts Professur.

2. Studierendenschaftsbeitrag auf 13,12 Euro!

Die verfasste Studierendenschaft ist eine großartige Einrichtung, um studentische Interessen zu vertreten und gemeinsam die Welt zu verbessern. Ihr Geld bekommt sie über den Studierendenschaftsbeitrag von aktuell 9,10 Euro pro Semester. Für Langzeitstudis war die Mitgliedschaft ein Plusgeschäft: Die Studivertretungen konnten uns pro Nase bis zu 870 Euro illegal vereinnahmte Rückmeldegebühren von der Uni zurückerkämpfen! Damit auch zukünftige Studis von der Studischaft profitieren, haben wir errechnet, dass der Beitrag auf genau 13,12 Euro angehoben werden muss. Mit dem Geld ließe sich eine Aufwandsentschädigung für die bisher unbezahlten AStA-Referent*innen und ein Crowd-budgetierter Topf für kulturelle und politische Projekte aufbauen.

3. Auslaufsatzung ins Nirwana klagen!

Die TU Berlin will sich ihrer Diplom- und Magister-Studis entledigen. Die sogenannte Auslaufsatzung legt letztmalige Prüfungstermine fest. Für viele Langzeitstudis wäre dadurch im Oktober 2015 Schluss-mit-Studium. Dabei wurden in vielen Studiengängen die Fristen durch professorale Leistungs­idiologen unnötig knapp bemessen. Härtefallregelungen fehlen ganz. Die Auslaufsatzung ist ein politisch falscher und juristisch unsauberer Eingriff in die Studiengestaltung vieler Magister- und Diplom-Studis. Über den AStA werden wir die wackligen Auslaufsatzungsparagraphen ins Nirwana klagen.

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